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Allgemeine Grundlagen unserer Einrichtung Unsere Einrichtung basiert auf drei Säulen:Das Kinder- und Jugendhilfegesetz betont den eigenständigen Erziehungsauftrag des Kindergartens (§22). Er umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder vom dritten Lebensjahr an bis zum Beginn der Schulpflicht.
Das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz. Das BayKiBiG ermöglicht die Aufnahme und einheitliche Förderung auch von Kindern unter 3 Jahren und von Schulkindern.
Die dritte Säule ist der kommunale Jugendhilfeplan der Stadt Aschaffenburg. Er dient dazu, die genaue Situation vor Ort zu verstehen und dementsprechend bedarfsnotwendig zu planen.
Institutionsbeschreibung:
Leitungen des Hauses: Hausleitung: Frau Beate Schäck Stellvertretende Leitung: Frau Lena Fecher
Täger: Evangelisch Lutherische Kirchengemeinde St. Lukas
Stiftungsbeirat: Erträge aus einer Stiftung unterstützen das Haus für Kinder finanziell durch jährliche Ausschüttungen.
Verwaltung: Evangelische Gesamtkirchenverwaltung, Pfaffengasse 13 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3804-0
Aufsichtsbehörde: Jugendamt der Stadt Aschaffenburg
Anzahl der Plätze: 120 Plätze Kindergarten 25 Plätze Schulkindbetreuung 12 Krippenplätze
Personal: Nach Alter und Förderbedarf der Kinder wird die Personalkostenförderung ermittelt. Entsprechend ist Personal in der Einrichtung beschäftigt. Eine Köchin sorgt für eine gesunde und frische Mittagsmahlzeit. Zwei Raumpflegerinnen reinigen täglich die Räumlichkeiten.
Öffnungszeiten der Einrichtung: Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Beiträge:Im Kindergarten- und Schulkindbereich sind die Beiträge nach folgenden Buchungszeiten gestaffelt ...
Für Kinder unter 3 Jahren wird im Kindergartenbereich bis zum Folgemonat des 3. Geburtstags der gleiche Beitrag fällig wie in der Krippe (Kinder unter 3 haben den doppelten Förderfaktor und sind vom Elternbeitrag höher zu berechnen). und im Krippenbereich ...
Die Beiträge beinhalten Getränke- und Spielgeld. Die Buchungszeiten werden im wöchentlichen Durchschnitt ermittelt. Der Beitrag für das Mittagessen beläuft sich pro Tag auf 3,-- € zuzüglich und für Krippenkinder 2,-- € .
Sonstiges:Ferienzeiten: Die Einrichtung ist im Jahr max. 30 Tage geschlossen. Im September eines jeden Jahres werden die Ferienzeiten bzw. Schließtage bekannt gegeben.
Regeln: Die Regeln des Miteinanders und der Einrichtung werden mit allen Kindern gemeinsam und anschaulich erarbeitet. Eltern werden über die Regeln durch Elternabende, Elternbriefe und Aushänge an den Infowänden informiert.
Gesundheit / Fehltage: Das Kind kann die Einrichtung nur besuchen, wenn es frei von ansteckenden Krankheiten und Fieber ist. Bei Krankheit bzw. Fernbleiben des Kindes ist das Haus für Kinder rechtzeitig zu informieren. Die Einnahme von Medikamenten ist schriftlich durch einen Arzt zu beauftragen. Formulare liegen vor.
Das Haus für Kinder kommuniziert mit Personen und Einrichtungen, die zum direkten und weiteren Umfeld gehören. Der Sozialausschuss des Kirchenvorstandes ist Ansprechpartner in allen Belangen. Aufgrund pädagogischer Notwendigkeiten besteht Kontakt zu allgemeinen pädagogischen Fachdiensten, z. B. Erziehungsberatungsstelle, Frühförderstelle, Fröbelschule, Dr. Albert-Liebmann-Schule. Ebenso stehen wir mit privaten Logopäden, Ergotherapeuten, Psychologen, Psychotherapeuten und Physiotherapeuten in Kontakt.
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| Copyright Evang.-Luth. Pfarramt St. Lukas Aschaffenburg | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||